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Ratgeber · Recht

Datenschutz im Onlineshop nach dem neuen DSG

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz (DSG). Ein Onlineshop bearbeitet ständig Personendaten: Namen, Adressen, E-Mails, Bestellungen. Sie müssen Ihre Kundschaft darüber informieren, die Daten schützen und dürfen sie nur für klar genannte Zwecke verwenden.

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Die Datenschutzerklärung

Wer Personendaten beschafft, muss die betroffenen Personen informieren. Im Shop geschieht das mit einer Datenschutzerklärung, die mindestens enthält:

  • Identität und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Zweck der Bearbeitung, etwa Bestellabwicklung, Versand, Newsletter
  • Empfänger der Daten, zum Beispiel Zahlungsanbieter, Post, Hosting
  • Länder ausserhalb der Schweiz, in die Daten gelangen

Datensicherheit und Dienstleister

Sie müssen angemessene technische und organisatorische Massnahmen treffen: verschlüsselte Verbindung, sichere Passwörter, Zugriff nur für Berechtigte. Wenn Dienstleister Daten für Sie bearbeiten, etwa Zahlungsanbieter oder Hosting, bleiben Sie verantwortlich und brauchen eine passende Vereinbarung.

Kleine Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden müssen in der Regel kein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten führen, solange die Bearbeitung kein hohes Risiko birgt.

Cookies und Tracking

Das Schweizer Recht kennt keine allgemeine Einwilligungspflicht für Cookies wie die EU. Sie müssen aber transparent informieren und eine Möglichkeit zum Widerspruch bieten. Richtet sich Ihr Shop auch an Kundschaft in der EU, kann die DSGVO gelten, die für viele Cookies eine Einwilligung verlangt.

Was bei Verstössen droht

Das neue DSG sieht Bussen bis CHF 250'000 vor, und zwar gegen die verantwortlichen Personen, wenn sie vorsätzlich gegen bestimmte Pflichten verstossen, etwa die Informationspflicht. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist deshalb Pflicht, nicht Kür.

Offizielle Quellen

Diese Seite ist eine praktische Übersicht und keine Rechtsberatung. Regeln können sich ändern: Prüfen Sie Details bei der zuständigen Behörde oder einer Fachperson.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Datenschutzerklärung, wenn ich nur wenige Bestellungen habe?

Ja. Die Informationspflicht gilt, sobald Sie Personendaten beschaffen, unabhängig von der Menge.

Muss ich ein Cookie-Banner anzeigen?

Nach Schweizer Recht nicht in jedem Fall. Für Kundschaft in der EU kann die DSGVO aber eine Einwilligung verlangen.

Darf ich Kundendaten für einen Newsletter nutzen?

Nur wenn Sie darüber informieren und die Regeln zur Werbung per E-Mail einhalten; im Zweifel holen Sie eine Einwilligung ein.

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Youpy wird in La Tour-de-Peilz (VD) entwickelt: Onlineshop ab CHF 29 pro Monat, mit Kasse für den Laden ab CHF 59. Auf Wunsch richtet unser Team den Shop für Sie ein, einmalig ab CHF 209.

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